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AG Merseburg, 27.11.2013 - 10 C 296/12 (X) |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 143 Abs 1 S 2 InsO, § 292 BGB, § 818 Abs 4 BGB, § 819 Abs 1 BGB, § 987 Abs 2 BGB
Insolvenzverfahren: Ersatz für nicht gezogene Nutzungen für Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11
Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den …
Auszug aus AG Merseburg, 27.11.2013 - 10 C 296/12
Als gezogene Nutzungen herauszugeben sind Zinserträge von Einnahmeüberschüssen, die im Haushaltsvollzug ausnahmsweise zeitweilig nicht benötigt werden, und ersparte Zinsen für Kassenverstärkungskredite oder andere staatliche Refinanzierungsinstrumente, die infolge des Eingangs wirksam angefochtener Steuerzahlungen zurückgeführt oder vermieden worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2012, Az. IX ZR 125/11, juris Rn. 11).Eine anfechtungsrechtliche Besserstellung des Fiskus wegen des Interesses der Allgemeinheit am Einsatz der Steuereinkünfte für öffentliche Staatszwecke ist in der Insolvenzordnung nicht vorgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2012, Az. IX ZR 125/11. juris Rn. 15).